Richtlinien für die Katzenzucht

(gültig ab Mai 2010)

Die Zuchtrichtlinien basieren auf der grundsätzlichen Einstellung des Vereins und der gültigen Fassung des deutschen Tierschutzgesetzes.

Die Zucht sollte ein Hobby sein, der Verbesserung des Rassestandards dienen und nicht den Zweck der Geldgewinnung verfolgen. Es ist verboten, Tiere an Zoofachhandlungen oder zu Forschungszwecken (Tierversuche) zu verkaufen.

Voraussetzung für die Eintragung in die Zuchtbücher

Züchter/in ist, wer eine in seinem/ihrem Besitz befindliche Katze decken lässt .bzw. die Mutterkatze am Tag der Geburt besitzt. Als Eigentumsnachweis gilt der Orginalstammbaum, das Besitztransfer oder Kaufvertrag. Alle im Eigentum eines Mitglieds befindlichen Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen beim BRKV e.V.  registriert sein. Nur der/die registrierte Eigentümer/in kann Stammbäume für Jungtiere beantragen sowie Deckbescheinig-ungen unterschreiben. Ist der/die eingetragene Eigentümer/in nicht identisch mit demjenigen/derjenigen, der/die derartige Dienstleistungen erbittet, werden die Meldungen zurückgewiesen

Zuchtbestimmungen und Katzenhaltung

Alle Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen gesund, parasitenfrei und zumindest gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Leukose  geimpft sein.Bei Tieren ohne Leukoseimpfung ist ein jährlicher Leukosetest nachzuweisen. Tiere die zu Ausstellungen gemeldet werden, müssen außerdem noch eine gültige Tollwutimpfung haben.

Alle Tiere müssen unter artgerechten Bedingungen gehalten werden.

Käfighaltung ist untersagt. Räume unter 5 qm Fläche und 1,70 Höhe werden als Käfig betrachtet.

Es ist untersagt, Katzen in einem Raum ohne Fenster zu halten, da frische Luft und Tageslicht für die seelische und körperliche Gesundheit der Katze wichtig sind.

Allen Katzen eines Züchters muss jederzeit ausreichend frisches Wasser und Futter zur Verfügung stehen.

Katzentoiletten sind so sauber wie möglich zu halten und sollten mindestens ein Mal täglich gereinigt werden. Eine Desinfektion der Toiletten sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen. Räume, in denen Katzen gehalten werden, sollten ein gewisses Maß an Hygiene aufweisen und müssen frei von Gegenständen sein, welche für die Katze eine konkrete Gefahr darstellen.

Eine Kätzin darf frühestens im Alter von 10 Monaten gedeckt werden. In Ausnahmefällen (z.B. Dauerrolligkeit) muss mit der Einsendung der Wurfmeldung ein tierärztliches Attest beigelegt werden.
Um eine weitere Deckung zu verhindern, ist es notwendig, die Kätzin nach erfolgtem Deckakt bis nach Abklingen der Rolligkeit von allen anderen Katern fernzuhalten.
Eine Kätzin darf nicht mehr als drei Würfe in 24 Monaten haben.

Deckkater

Um sinnlose Vermehrung zu verhindern, ist es nicht erwünscht, Kätzinnen zum decken anzunehmen, deren Besitzer keinem Katzenzuchtverein angeschlossen ist.
Sobald die gedeckte Kätzin beim Katerbesitzer/in abgeholt wird, ist die geforderte Deckgebühr zu zahlen.
Es müssen an den Kätzinnenbesitzer/in ein ausgefüllter und unterschriebener Deckschein, eine Kopie des Katerstammbaumes und ein Nachweis über gültige Impfungen übergeben werden.

Ein Deckvertrag wird empfohlen. (Mustervertrag kann angefordert werden)

Bleibt eine Paarung ohne Erfolg, so ist der Deckkaterbesitzer/in innerhalb 7 Wochen nach dem Deckdatum schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall hat die gleiche Kätzin innerhalb eines Jahres noch zwei Nachdeckungen frei. Ist die Annahme der Kätzin in diesem Zeitraum von seitens des Deckkaterbesitzers/in nicht möglich, so ist dieser verpflichtet 50% (fünfzig) der Deckgebühr an den Kätzinnenbesitzer/in zurückzuzahlen. Nimmt der Kätzinnenbesitzer/in die kostenlose Nachdeckung nicht in Anspruch, kann keine Rückzahlung gefordert werden.

Die Zucht mit Vollgeschwistern ist verboten. Nachkommen aus solchen Verpaarungen sind für die Weiterzucht gesperrt. Ausnahmen sind vom Vorstand genehmigungspflichtig. Die Zucht mit Halbgeschwistern oder Rückzüchtung auf einen Eltern- bzw. Großelternteil ist einmal in 3 Generationen gestattet. Dabei muss darauf geachtet werden, dass 4 Generationen mindestens 12 verschiedene Tiere aufweisen.

Über Rassekreuzungen muss der Vorstand des BRKV e.V. vor der Verpaarung schriftlich informiert werden. Ein gut durchdachtes und geplantes Zuchtziel muss dem Verein vorgelegt werden. Als Ausnahme behandelt werden die von der TICA im Standard ausdrücklich erlaubten Verpaarungen. Nähere Erläuterungen zu den von TICA erlaubten Verpaarungen erhalten Sie vom Zuchtwart, oder jeweils zuständigen Zuchtbuchamt.

Zuchtverbote:

Folgende Katzen müssen von der Zucht ausgeschlossen werden:

  • Taube Katzen

  • Einhodige Kater (Kryptorchide)

  • Katzen mit Deformationen des Knochenbaus

  • Katzen mit HCM (hypertrophe cardio myopathie)

  • Katzen mit PKD (Polycistyc Kidney Disease)

  • Katzen mit Nabelbruch

  • Katzen mit Nystagmus (Augenzittern)

  • Katzen mit schwerer HD (Hüftdysplasie)

Zuchtempfehlungen:

Folgende Katzen sollten von der Zucht ausgeschlossen werden:

  • Katzen mit Schwanzanomalien, die nicht im Standard festgelegt sind

  • Katzen mit Gebissfehlern (Überbiss, Unterbiss, schiefes Gebiss)

  • Katzen mit Rollid (Entropium)

  • Katzen, bei deren Nachwuchs es wiederholt - auch mit wechselnden Partnern – häufig zu Fehl- bzw. Missgeburten kommt

  • Katzen ohne sichtbare Tasthaare

  • Katzen mit Strabismus (Schielen)

  • Katzen mit Albinoaugen (rot durch  scheinende Regenbogenhaut des Auges)

  • Katzen mit Poly- bzw. Olygodactylie

Auflagen für die Zucht mit weißen Katzen:

  • Eine genetisch bedingte Taubheit muss bei weißen Zuchtkatzen durch eine audiometrische Untersuchung (Messung akustisch evozierter Potentiale) vor dem Zuchteinsatz ausgeschlossen sein.

  • Die Katzen müssen vor Beendigung der audiometrischen Untersuchung mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Die Mikrochipnummer muss in der Audiometrietest-Bescheinigung vermerkt sein.

  • Das Zuchtbuchamt erteilt die Zuchtzulassung nach Erhalt des negativen Befundes. Sollten beim Nachwuchs einer weißen Katzen mit Zuchtzulassung taube Kitten geboren werden, kann die Zuchtzulassung vom Zuchtbuchamt.entzogen werden.

  • Alle weißen Kitten eines Wurfes müssen audiometrisch untersucht und das.Ergebnis an das Zuchtbuchamt des BRKV e.V. zur statistischen Auswertung weitergeleitet werden.

  • Für farbige Kitten eines weißen Elterntieres und für den farbigen.Verpaarungspartner wird die audiometrische Untersuchung empfohlen.

Wurfmeldungen, Stammbäume und Abgabe von Jungtieren

Der Verein stellt für alle Rassen Stammbäume aus, die bei der TICA mindestens für den Registrierungsstatus anerkannt sind. Alle in einem Zwinger geborenen Jungtiere müssen dem zuständigen Zuchtbuchamt des BRKV e.V. spätestens sechs Wochen nach der Geburt gemeldet werden. Farben können bis zur 10. Woche nachgereicht werden. Die Namen der Jungtiere dürfen aus datentechnischen Gründen maximal 35 Buchstaben enthalten, einschließlich Zwingername und Leerzeichen. Zusätzlich können die Züchter die Jungtiere TICA-USA registrieren lassen. Eltern erhalten im Stammbaum den Titel, den sie bis zur Wurfmeldung erreicht haben.

Für alle in der Cattery geborenen Kitten muß ein Stammbaum beantragt werden. Dieser wird dem Käufer mit Impfausweis und Gesundheitsattest bei Übergabe des Kitten ausgehändigt. Die Eintragung einer Zuchtsperre in den Stammbaum kann veranlasst werden.

Jungtiere dürfen erst ab einem Alter von 12 Wochen mit vollem Impfschutz abgegeben werden. Voller Impfschutz bedeutet: 2 Impfungen gegen Katzenseuche und 2 Impfungen gegen Katzenschnupfen.  (Chlamydien u. Leukose ist keine Pflicht-Impfung) Die jungen Katzen müssen gesund, entwurmt und von Ungeziefer frei sein.

Die Abgabe von Katzen (Erwachsene Katzen oder Jungtiere) muss mit einem Kaufvertrag bescheinigt werden. Dieser Kaufvertrag muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: (oder Mustervertrag anfordern)

  1. Name und Anschrift des Verkäufers

  2. Name und Anschrift des Käufers

  3. Name, Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum und evtl. weitere identifizierende Merkmale der Katze (Mikrochip)

  4. Kaufpreis

  5. Vereinbarung über Zucht oder Liebhabertier

Weiterhin wird bei der Abgabe eines Jungtieres ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Das  Gesundheitszeugnis soll mindestens die folgenden Punkte enthalten: (oder Musterformular verwenden)

  1. Name und Adresse des Züchters.

  2. Name, Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum und evtl. weitere identifizierende Merkmale der Katze (Mikrochip)

  3. Eine Bescheinigung über den aktuellen Gesundheitszustand

  4. Bei Katern, das vorhanden sein beider Hoden

  5. Datum der Untersuchung.

  6. Stempel und Unterschrift des Tierarztes.

Der Verein behält sich vor, eine Zwingerbesichtigung durchführen zu lassen.

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